Die Bedeutung des Regierungsentwurfs für ein Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) für Gemeinden.
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: Kws 700 ZB 6762
BBR: Z 333
BBR: Z 333
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RE
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Abstract
Das Bundeskabinett hat am 27.01.2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) beschlossen und dem Bundesrat zugeleitet. Das Gesetz dient der Umsetzung der Kostensenkungsrichtlinie der EU aus dem Jahre 2014 in nationales Recht. Eigentümer und Betreiber öffentlicher Versorgungsnetze (zum Beispiel Stadtwerke, aber auch die Träger der Infrastruktur für Straßen, sowie für physische Infrastrukturen der Abwassersysteme) sollen verpflichtet werden, ihre gesamte bestehende und geplante Infrastruktur für den Breitbandausbau zu öffnen. So sollen künftig beim Neubau oder bei der Sanierung von Straßen und bei der Erschließung von Neubaugebieten Glasfaserkabel mitverlegt werden.
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Die Gemeinde
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Nr. 6
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S. 262-273