Rechtsprechung. Müssen Bauwillige bei Vorhaben nach §§ 34 und 35 BBauG auf andere Eigentümer über das gesetzte Recht hinaus Rücksicht nehmen?
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1981
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
BBR: Z 264
IRB: Z 36
SEBI: Zs 360-4
IRB: Z 36
SEBI: Zs 360-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Fünf Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes und sechs Urteile oberer Verwaltungsgerichte aus den Jahren 1967 bis 1979 werden hinsichtlich ihres Sachverhaltens und der Urteilsbegründungen dargestellt. Frage ist, inwieweit und unter welchen Umständen Nachbarn - sei es in zusammenhängend bebauten, planfreien Ortsteilen, sei es im Außenbereich - Abwehrrechte zugebilligt werden können, wenn sie sich durch Baugenehmigungen an andere in ihrem Nutzungsbereich beeinträchtigt fühlen. sp
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Bauwelt 71(1980)Nr.36(Stadtbauwelt, Nr.67), S.1585. 311-1590.316, Lit.