Rechtsprechung. Müssen Bauwillige bei Vorhaben nach §§ 34 und 35 BBauG auf andere Eigentümer über das gesetzte Recht hinaus Rücksicht nehmen?

Gehrmann, Werner
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1981

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BBR: Z 264
IRB: Z 36
SEBI: Zs 360-4

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Zusammenfassung

Fünf Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes und sechs Urteile oberer Verwaltungsgerichte aus den Jahren 1967 bis 1979 werden hinsichtlich ihres Sachverhaltens und der Urteilsbegründungen dargestellt. Frage ist, inwieweit und unter welchen Umständen Nachbarn - sei es in zusammenhängend bebauten, planfreien Ortsteilen, sei es im Außenbereich - Abwehrrechte zugebilligt werden können, wenn sie sich durch Baugenehmigungen an andere in ihrem Nutzungsbereich beeinträchtigt fühlen. sp

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Bauwelt 71(1980)Nr.36(Stadtbauwelt, Nr.67), S.1585. 311-1590.316, Lit.

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