Interne Fehler bei Willenserklärungen des Betriebsrates.
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1989
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SEBI: 89/4428
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Zusammenfassung
Für eine ordnungsgemäße Beschlußfassung hat ein Betriebsrat zahlreiche Vorschriften zu beachten, z. B. über die Art und Weise der Willensbildung und den Inhalt von Beschlüssen sowie bei Beteiligungsrechten die Vorschriften über die Art und Weise der Wahrnehmung dieser spezifischen Rechte. Verstöße gegen solche Vorschriften durch den Betriebsrat oder einzelne Mitglieder werden als interne Fehler bezeichnet. Deren Rechtsfolgen sind überwiegend nicht gesetzlich kodifiziert, sondern werden anhand der verletzten Vorschriften ermittelt. Die Arbeit untersucht, welche internen Fehler unterlaufen können, welche Rechtsfolgen diese Fehler für den Betriebsratsbeschluß selbst haben sowie für beteiligungspflichtige Maßnahmen, die aufgrund eines solchen Beschlusses vom Arbeitgeber durchgeführt worden sind. Darüberhinaus wird erörtert, welche arbeitgeberseitigen Maßnahmen trotz nichtigen Betriebsratsbeschlusses Rechtswirksamkeit erlangen können. vka/difu
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Münster: (1989), XXXVI, 302 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1989)