Verfahren zur Planung von landschaftspflegerischen Ausgleichs-Maßnahmen zu Straßenbauprojekten in Westfalen/Lippe. Tl. 1/2.

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IRB: Z 467

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Durch den Bau von Straßen werden zwangsläufig die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege berührt. Sind mit einem Straßenbauprojekt unvermeidbare erhebliche Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild verbunden, müssen landschaftspflegerische Maßnahmen in die Planung einfließen, um die absehbaren Beeinträchtigungen angemessen auszugleichen. Bei der Festlegung von Art und Umfang der landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen arbeitet die Straßenbauverwaltung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe eng mit den höheren Landschaftsbehörden der Regierungspräsidenten und den unteren Landschaftsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte zusammen. -z-

Beschreibung

Schlagwörter

Naturraum/Landschaft, Landschaftspflege, Straßenbau, Landschaftsplanung, Ökologie, Ausgleich, Landschaftsbehörde

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Tiefbau 23(1981)Nr.10, S.754, 759-760, 762;Nr.11, S.840, 842-844, Abb., Lit.

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Naturraum/Landschaft, Landschaftspflege, Straßenbau, Landschaftsplanung, Ökologie, Ausgleich, Landschaftsbehörde

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