Die Gewaltenteilung in den europäischen Gemeinschaften.

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SEBI: Ser 540-26

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Abstract

Nach allgemein vertretener Ansicht handelt es sich bei dem Grundsatz der Gewaltenteilung um ein rechtsstaatliches Strukturprinzip, nach dem die Staatsgewalt in bestimmter Weise verfassungsrechtlich geordnet ist.Dieses Prinzip läßt sich nach Ansicht des Verfassers auch in den Fällen auf das Völkerrecht übertragen, in denen Institutionen des Völkerrechts hoheitliche Gewalt ausüben.Dies ist bei den Europäischen Gemeinschaften der Fall.Der Autor geht in der Untersuchung vom Gewaltenteilungsbegriff der allgemeinen Staatslehre aus.Zu seiner Bestimmung unternimmt er einen geschichtlichen Rückblick.Im Hauptteil werden die Befugnisse der verschiedenen Organe der Europäischen Gemeinschaften als den Trägern der Rechtsfunktionen untersucht (Ministerrat, Kommission, Versammlung, Gerichtshof) und unter dem Aspekt der Gewaltenverschränkung analysiert.Die Gewaltenteilung in der EG ist noch unvollkommen durchgeführt. chb/difu

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EG, Gewaltenteilung, Kommission, Ministerrat, Rechtssetzung, Gerichtshof, Versammlung, Behörde, Verfassungsrecht, Verwaltungsorganisation, Rechtsgeschichte, Theorie

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Göttingen: (1966), XLVII, 272 S., Lit.; Reg.

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EG, Gewaltenteilung, Kommission, Ministerrat, Rechtssetzung, Gerichtshof, Versammlung, Behörde, Verfassungsrecht, Verwaltungsorganisation, Rechtsgeschichte, Theorie

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Studien zum internationalen Wirtschaftsrecht und Atomenergierecht; 26