Strompreise für Sonderabnehmer im Gefüge der Verfassung.
W. Mauke Söhne
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W. Mauke Söhne
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DE
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Hamburg
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ZLB: 92/4159
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DI
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Abstract
Die außerhalb der im Energiewirtschaftsgesetz angeordneten Tarife versorgten Sonderabnehmer (z.B. Industrieunternehmen) schließen mit den Energieversorgungsunternehmen (EVU) privatrechtliche Verträge über Stromlieferungen ab. Die Arbeit untersucht wegen der enormen Wichtigkeit dieser Versorgung für die Wirtschaft, z.B. auch bei Disparitäten zwischen den Wirtschaftsregionen, ob zwischen den EVU und den Sonderabnehmern Verfassungsrecht unmittelbar zur Anwendung kommt. Dies ist eindeutig dann der Fall, wenn die EVU öffentlich-rechtlich organisiert sind oder sich vollständig im Eigentum der öffentlichen Hand befinden. Aufgrund der Abhängigkeit der Stromabnehmer vom Strom können jedoch auch zwischen Privatrechtssubjekten die Grundrechte unmittelbar gelten. Anhand der wichtigsten denkbaren Fallkonstellationen untersucht die Arbeit, in welchem Umfang einzelne Interessen bei der Strompreisbildung betroffen sein können und welcher Stellenwert ihnen nach der Verfassung zukommt. Aufgrund der Wesentlichkeit des Strompreises für die Gemeinschaft müßten jedoch auch die Strompreise für Sonderabnehmer einfachgesetzlich geregelt werden. lil/difu
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229 S.