"Implementation" räumlicher Politik - Einflußwirkungen regionaler Planung sind unübersehbar.

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1982

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IRB: Z 903
SEBI: Zs 439-4
BBR: Z 267

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Zusammenfassung

Einflusswirkungen waren in Bereichen feststellbar, in denen räumliche Ziele konkret und operational ausformuliert waren (z.B. Bauleitplanung). In der Wohnungsbauförderung und der Städtebauförderung erwies sich die Durchsetzung räumlicher Querschnittsziele als schwieriger. Wirkungen erzielen räumliche Ziel- und Ordnungskonzepte nicht nur durch formalisierte und rechtlich abgesicherte Pläne und Stellungnahmen. In den untersuchten Bundesländern wurde das Spannungsverhältnis zwischen staatlicher und kommunalen Interessen bei der regionalen Planung in unterschiedlichen Organisationsformen aufgefangen. IRPUD

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Demokratische Gemeinde, Bad Godesberg 33(1981)Nr.7, S.614

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