Berliner Bezirke und Raumplanungshoheit.

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Berlin

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ZLB: 97/3579
BBR: A 13 289

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DI

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Abstract

Diese Arbeit untersucht, welche Kompetenzen die Berliner Bezirke in der Raumplanung derzeit haben und welche Kompetenzen sie haben sollten. Im Gegensatz zu den Flächenstaaten, in denen die Gemeinden die örtliche Flächennutzungs- und Bebauungsplanung inne haben, wird diese in Berlin überwiegend von der Senatsverwaltung wahrgenommen. Die Rechtmäßigkeit der Berliner Kompetenzverteilung folgert der Autor aus der Rechtsnatur der Bezirke, die er als nichtrechtsfähige, dezentralisierte Selbstverwaltungseinheiten Berlins definiert. Zweckmäßig sei die derzeitige Kompetenzverteilung jedoch nicht. Insbesondere die vielen Doppelzuständigkeiten von Senat und Bezirk führten zu einer hohen Planungsdauer und einem den Intentionen des Baugesetzbuches fernliegenden Gebrauch der Planungsinstrumente. Neben einer klareren Trennung von Flächennutzungsplan, Bebauungsplan und Bereichsentwicklungsplanung sollte die Bebauungsplanung (nicht aber die Flächennutzungsplanung) auf die Bezirke als originäre Bezirksaufgabe übertragen werden. lil/difu

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XXXI, 183 S.

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