Die "Stadt zu polnischem Recht" und die deutschrechtliche Gründungsstadt.
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1978
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DI
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Abstract
Mit dem Begriff ,,Stadt zu polnischem Recht'' verbindet sich die sog. Evolutionstheorie zur Frage der Stadtentstehung auf westslawischem Boden. Diese Theorie wurde entscheidend von der polnischen Forschung in Reaktion auf die traditionelle sog. Kolonisationstheorie aufgestellt, wonach die Städte in Ostmitteleuropa ein Import der mittelalterlichen deutschen Ostsiedlung sind. Der Verfasser stellt die namentlich von polnischen Wissenschaftlern geprägten Meinungen vor und überprüft sie anhand der schriftlichen Quellen und der Ausgrabungsergebnisse der Nachkriegszeit. Unter Berücksichtigung der rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen gelangt er zu einer eigenen Sicht der Stadtentstehungsgeschichte in Polen und zu einer neuen Bewertung des Verhältnisses zwischen den westslawischen Stadtsiedlungen und den Lokationsstädten zu deutschem Recht, die ohne Begriffe wie evolutionär oder kolonisatorisch auskommt.
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Frankfurt/Main: Lang (1978), 181 S., Lit.(jur.Diss.; Freiburg/Breisgau 1978)
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 197