Sparen - Zwang in der Wirtschaft, Kultur in der Verwaltung.
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1984
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ZZ
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IRB: Z 898
SEBI: Zs 919-4
BBR: Z 71
SEBI: Zs 919-4
BBR: Z 71
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Zusammenfassung
Die Verschiedenheit von staatlicher Verwaltung und Wirtschaft kommt vor allem in der territorialen Situation zum Ausdruck. Die Verwaltung hat als Rechtsstaat für alle gleiche rechtliche Tatbestände, als Sozialstaat für alle gleiche soziale Tatbestände. Das Rechtsstaatsprinzip der Subsidiarität wandelt sich im Sozialstaat zur Solidarität. Für die Wirtschaft gilt das Wettbewerbsprinzip. Für das freiheitliche Wollen des Einzelnen auch in der Wirtschaft gibt es im Verwaltungsbereich kein Verständnis. Die Verwaltung kann im Prinzip nur gleiches verwalten. Die Folge ist, dass der freie Markt mehr und mehr von den Kompetenzen der gebietsbegrenzten Verwaltung eingeengt wird. hg
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Kommunalwirtschaft, Wuppertal (1983)Nr.11, S.402-408, Lit.