Wohnungsunternehmen als Energieerzeuger. Bedeutung, Möglichkeiten, wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen.
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DE
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Berlin
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ZLB: Kws 510/60
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EDOC
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Zusammenfassung
Vermieter kümmern sich innerhalb des Mietrechts darum, wie Gebäude beheizt werden und wie das warme Wasser erzeugt wird. Erfolgt die Wärmeerzeugung im Gebäude über Kraft-Wärme-Kopplung (KWK, z. B. über ein Blockheizkraftwerk - BHKW), so wird zeitgleich mit der Wärme auch Strom erzeugt. Warum soll sich ein Vermieter also nicht auch um die Stromversorgung des Gebäudes kümmern? Durch die Liberalisierung des Strommarktes ab 1998 ist dezentrale Stromerzeugung durch Wohnungsunternehmen möglich geworden. Durch weitere Regelungen, z. B. im KWK-Gesetz (KWKG) seit 2009, wurden die Möglichkeiten verbessert, selbsterzeugten Strom auch an Mieter zu liefern. Die Arbeitshilfe soll Wohnungsunternehmen, die Strom selbst erzeugen wollen, Hilfe im Dschungel der damit verbundenen technischen, steuerlichen, bilanziellen, rechtlichen und organisatorischen Fragen geben. Sie stellt insbesondere für die Wohnungswirtschaft wesentliche Punkte aus dem Energiewirtschaftsrecht (EnWG), dem KWKG, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Steuerrecht zusammen.
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166 S.
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GdW Arbeitshilfe; 71