Die Immobilienwertermittlung auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters.
Chmielorz
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Chmielorz
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DE
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Wiesbaden
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1616-0991
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ZLB: 4-Zs 2997
BBR: Z 123
IRB: Z 952
TIB: ZA 3249
IFL: Z 1343
BBR: Z 123
IRB: Z 952
TIB: ZA 3249
IFL: Z 1343
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Abstract
Das Liegenschaftskataster dient der Rechtssicherheit an Grund und Boden, als Georeferenz für verschiedenste Zwecke ist es unentbehrlich. Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (GAG) leisten einen wesentlichen Beitrag zur Grundstücksmarkttransparenz. Grundlage aller Arbeiten der GAG ist die Kaufpreissammlung. Für die Auswertung der Kaufpreise werden die Angaben des Liegenschaftskatasters benötigt. Zur Ableitung der wertrelevanten Daten der Grundstückswertermittlung ist eine Georeferenz der Kauffälle unerlässlich. Die Kaufpreissammlung wird daher auf der Grundlage der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters geführt. Nach der Immobilienwertermittlungsverordnung sind die Bodenrichtwerte auf der Grundlage der amtlichen Geobasisdaten zu führen. Auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland ist das vernetzte Bodenrichtwertinformationssystem (VBORIS) entwickelt worden. VBORIS nutzt als Fachinformationssystem die Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltungen der Länder. Die Entwicklungen auf dem Gebiet der Immobilienwertermittlung werden dargelegt; auf die Weiterentwicklung zu VBORIS 2 wird. besonders eingegangen. Die im gesellschaftlichen Kontext gestellten Anforderungen an die Immobilienwertermittlung werden aufgezeigt. Die enge Verknüpfung mit dem Liegenschaftskataster ist für beide Disziplinen eine Win-Win-Situation.
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Keywords
Journal
Flächenmanagement und Bodenordnung
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Nr. 3
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S. 125-131
Citation
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Geodaten, Geoinformationssystem, Topographisches Informationssystem, Geodatenmanagement, Klassifizierung, Fachinformation, Finanzverwaltung, Datenaustausch, Datenbereitstellung, Raumbezugssystem, Bodenrichtwert, Grundstückswertermittlung, Kaufpreissammlung, Immobilienwertermittlungsverordnung, Finanzverwaltung