Entstehung und Entwicklung der Bürgerberatung in Frankfurt an der Oder bis Anfang 1993.

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Berlin

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ZLB: 93/4482-4

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Abstract

Gemäß der Kommunalverfassung § 16 ist die Beratung der Bürger kommunale Pflichtaufgabe. Wie diese Beratung erfolgt, ist ausschließlich eine kommunale Entscheidung. In Frankfurt (Oder) wurde nach der Wende im Zuge des Aufbaus einer neuen Verwaltung die Einrichtung von Bürgerberatungsstellen im Wohngebiet beschlossen. Mit der Studie werden Erfahrungen verallgemeinert und nachvollziehbar dargestellt, die während der Phase der Vorbereitung, des Aufbaus und der Entwicklung mit der Bürgerberatung gewonnen wurden. Dabei werden schwerpunktmäßig zum einen die Einrichtung und Entwicklung der Bürgerberatungsstellen, die territoriale Gliederung, die Aufgabengebiete, die Organisation, die Raumgestaltung, der Material- und Technikeinsatz und die Personalstruktur behandelt. Der andere Schwerpunkt betrifft die Besucherstruktur und die vorgetragenen Anliegen der Bürger in der Beratungsstelle, die Problemkreise der Auskunftserteilung, Beratung und Verwaltungsverfahren. Dokumente wie etwa Konzepte zu den Aufgaben und den Arbeitsweisen der Bürgerberatungsstellen, Organisationsanordnungen, und Arbeitsbeschreibungen ergänzen die Studie. goj/difu

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33 S.

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