Die Stellung der Landkreise in der Landesentwicklung und im Umweltschutz.
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1975
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SEBI: 75/3466
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Zusammenfassung
Im Schnittpunkt der staatlichen und kommunalen, der örtlichen und überörtlichen Planungen haben die Landkreise und Kreisverwaltungen als Planungsstellen und Vollzugsbehörden, aber auch als Träger überörtlicher Einrichtungen einen gewichtigen Part bei der Gestaltung des Landes zu spielen. Dies gilt über den Bereich der Landesentwicklung hinaus auch für das Aufgabengebiet des Umweltschutzes. Hier gilt es, am Grundsatz der Einheit der Verwaltung auf der Kreisstufe festzuhalten und das Landratsamt auch in Zukunft als zentrale Umweltschutzbehörde zu erhalten.
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In: aus: Verbandsversammlung 1975 des Landkreisverbandes Bayern München, (1975) S. 32-46