Die Landbeschaffung für militärische Zwecke.

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DE

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Berlin

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ZLB: 95/1469

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Zusammenfassung

In der alten BRD betrug die Gesamtfläche der militärisch genutzten Liegenschaften am 1.1.1990 4.030 qkm (1,6 % des Gesamtterritoriums). Gegenstand der Untersuchung ist die Landbeschaffung für militärische Zwecke, die im Landbeschaffungsgesetz (LBG) geregelt ist. Das LGB stellt die Funktionstüchtigkeit der Streitkräfte sicher, der das Bundesverfassungsgericht Verfassungsrang eingeräumt hat. Dem geschichtlichen Rückblick auf militärischen Landbedarf seit den Römern am Rhein hin bis zur Gegenwart folgt die Entwicklungsgeschichte des Eigentums und der Enteignung. Danach erläutert die Autorin das Planungsverfahren nach § 1 LBG (Anhörung der Betroffenen, zulässige Beschaffungszwecke), um anschließend das Enteignungsverfahren zu schildern. Das LBG von 1957 räumte der militärischen Fachplanung einen Vorrang gegenüber anderen Zielen ein, z.B. Naturschutz und Landschaftsplanung. Die Autorin fordert daher eine Anpassung des LBG an moderne Fachplanungsgesetze, um der veränderten Verfassungswirklichkeit gerecht zu werden. rebo/difu

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IV, 131 S.

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