Ausschreibungspflicht mittelbar staatlich finanzierter Einrichtungen. Zur Reichweite des § 98 Nr. 2 GWB.

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Beck

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München

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1439-6351

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ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558

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RE

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Abstract

Der Beitrag untersucht die Einbeziehung von Einrichtungen, die mittelbar staatlich finanziert werden, in die Gruppe der ausschreibungspflichtigen öffentlichen Auftraggeber. Ausgangspunkt sind die Entscheidungen des EuGH in den Rechtssachen "Rundfunkanstalten" (NZBau 2008, 130) und "Oymanns" (NZBau 2009, 520), in denen der EuGH seine Rechtsprechung zum funktionellen Verständnis des Auftraggeberbegriffs weiterentwickelt hat. Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass ein funktionelles Verständnis zwar zur sachgerechten Bestimmung der Auftraggebereigenschaft unverzichtbar ist, gleichzeitig allerdings die Gefahr der Überdehnung des Auftraggeberbegriffs mit sich bringt. Künftige Auswirkungen auf die Beschaffungspraxis einer Vielzahl von Einrichtungen, die sich bisher noch nicht als öffentliche Auftraggeber wähnen, sind damit vorprogrammiert.

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 12

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S. 731-734

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