Ausnahmen von Zielen der Raumordnung: § 6 Abs. 1 ROG - rechtssicher und praxisorientiert anwenden! Rechtslage - Planungspraxis - Handlungsempfehlungen.

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Braunschweig

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KO
RE
EDOC

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Die Publikation basiert auf einer vom Zweckverband Großraum Braunschweig angestoßenen Fachdiskussion über Möglichkeiten aktiver und zukunftsorientierter Flexibilisierung der Raumordnungsplanung. Im Zuge dieser Diskussion kristallisierte sich besonders dabei die durch § 6 Abs. 1 ROG ermöglichte Ausnahmeregelung als diskussionswürdig heraus. Die Dokumentation gibt die Beiträge der Referenten aus Verwaltung und Rechtswissenschaft wieder und ermöglicht einen Einblick in die auf dem Workshop in Braunschweig erzielten Ergebnisse. Es werden anschauliche Beispiele aufgezeigt, welche eine zielführende Anwendung in der raumplanerischen Praxis verdeutlichen. In der Dokumentation werden die Stärken der Anwendung des § 6 Abs. 1 ROG dargelegt. Aber auch mögliche Schwächen und Gefahren, die bei der Anwendung dieser Regelung zum Tragen kommen können, stehen des Weiteren im Mittelpunkt.

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30 S.

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Schriftenreihe zur Regionalentwicklung; 3