Bekanntmachung von Bebauungsplänen; BauGB § 12 Satz 3; VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 13.02.89 - 5 S 2490/88.
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1989
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Zusammenfassung
Wird beim Bekanntmachungsverfahren nach § 12 BauGB (früher: § 12 BBauG) nicht darauf hingewiesen, bei welcher Stelle der Bebauungsplan eingesehen werden kann, ist der Bebauungsplan nichtig. Eine solche Unklarheit kann nämlich dazu führen, daß ein Bürger von der Möglichkeit der Einsichtnahme in den Bebauungsplan Abstand nimmt und damit nachteilige Festsetzungen des Bebauungsplans nicht oder nicht rechtzeitig zur Kenntnis nimmt. (rh)
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Schlagwörter
Bebauungsplan , Gemeinde , Satzung , Bundesbaugesetz , Rechtsprechung , Bekanntmachung , VGH-Urteil , Beschluss , Recht , Planungsrecht
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Umwelt- und Planungsrecht 9(1989), Nr.10, S.396, Lit.
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Bebauungsplan , Gemeinde , Satzung , Bundesbaugesetz , Rechtsprechung , Bekanntmachung , VGH-Urteil , Beschluss , Recht , Planungsrecht