Folgen der Nichtigerklärung der gesetzlichen Grundlage von Verwaltungsakten und Verwaltungsverfahren. Überlegungen aus Anlass des Karlsruher Urteils zum Betreuungsgeld.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

Das BVerfG hat die Regelungen zum Betreuungsgeld für nichtig erklärt. An der Schnittstelle von Verfassungsprozess- und Verwaltungsverfahrensrecht beleuchtet der Beitrag die Folgen der verfassungsgerichtlichen Nichtigerklärung eines Gesetzes für darauf basierende Verwaltungsakte und noch laufende Verwaltungsverfahren. Er analysiert jeweils auch die Auswirkungen für Betreuungsgeldbescheide und Betreuungsgeldverfahren. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass eine Rückforderung von Betreuungsgeld, das vor der Urteilsverkündung ausgezahlt wurde, ausgeschlossen ist. Regelmäßig unzulässig ist die als Reaktion auf das Urteil angekündigte Fortzahlung von Betreuungsgeld nach der Urteilsverkündung. Vielmehr sind Betreuungsgeldbescheide mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben und noch nicht beschiedene Betreuungsgeldanträge abzulehnen.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 19

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S. 1233-1240

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