Naturschutz und Landschaftspflege im Straßenbau.
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1982
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DU 21 756
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Zusammenfassung
Der Neubau von Straßen wird in der Regel als Eingriff in die Landschaft angesehen, ebenso, wenn Straßenbaumaßnahmen den Naturhaushalt oder des Landschaftsbild so beeinträchtigen, dass der Erholungswert nachhaltig gemindert wird. Die landschaftspflegerische Planung bei Straßenbaumaßnahmen ist Aufgabe der Straßenverwaltung. Sie hat die Vorgaben des Landschaftsrahmenprogramms, der Landschaftsrahmenpläne und der Bauleitpläne zu berücksichtigen. Die im Fachplan oder landschaftspflegerischen Begleitplan dargestellte Planung wird Gegenstand der Planfeststellung. -y-
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Ministerialamtsblatt der bayerischen Innenverwaltung 31(1979)Nr.7, S.79-83