Die Präklusion von Rechten Dritter in Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren - unter besonderer Berücksichtigung des Atom- und Immissionsschutzrechts.

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Göttingen

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ZLB: 94/3593

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DI

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Abstract

Die Präklusion ist ganz allgemein der Ausschluß von Rechten nach dem untätigen Verstreichenlassen von Fristen durch den Berechtigten. Hier geht es um die Präklusion im Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren des Atom- und Immissionsschutzrechts sowie des Wasser- und Bauordnungsrechts, an dem Dritte schon vor Erlaß des Verwaltungsakts zu beteiligen sind, die aber ihre Einwände nur während der Präklusionsfrist geltend machen können. Der Autor unterscheidet zwischen Versäumnis-, formeller, materieller und Folgepräklusion. Der vom Autor neu geprägte Begriff "Folgepräklusion" bezeichnet eine Abwandlung der formellen Präklusion; der Einwand kann hier auch bei mehreren unabhängigen Verfahrensabschnitten nicht mehr angebracht werden, wenn er in einem vorigen Abschnitt präkludiert wurde. Dies wird den Besonderheiten der gestuften Verfahren im Atom- und Immissionsschutzrecht besser gerecht. Es folgen zahlreiche weitere Verbesserungsvorschläge. lil/difu

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XXXVIII, 279 S.

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