Wohnungsbindungsgesetz. Textausgabe mit Verwaltungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen und Kommentar
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SEBI: 81/4453
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Zusammenfassung
Im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues werden seit mehr als 3 Jahrzehnten Wohnungen gefördert, die nach Größe, Ausstattung und Miete oder Belastung für die breiten Schichten des Volkes bestimmt und geeignet sind. Dieses mit der Förderung verfolgte Ziel soll mit dem Wohnungsbindungsgesetz langfristig gewährleistet werden, wie der vollständige Gesetzestitel - "Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen" - deutlich macht. Die große Bedeutung dieses Gesetzes zeigt sich darin, daß in Nordrhein-Westfalen rund 2,2 Mio. Wohnungen - etwa ein Drittel des gesamten Wohnungsbestandes - öffentlich gefördert worden sind und daher den Vorschriften des Wohnungsbindungsgesetzes unterliegen. Nach einem langwierigen, wohnungspolitisch umstrittenen Gesetzgebungsverfahren ist das Wohnungsbindungsgesetz durch das Wohnungsbauänderungsgesetz 1980 vom 20. Februar 1980 tiefgreifend geändert worden. Die Verwaltungsvorschriften des Landes sind daraufhin am 1. Juli 1980 neu gefaßt worden. Das Buch enthält im Teil 1 die Neufassungen des Wohnungsbindungsgesetzes und der Verwaltungsvorschriften sowie deren Kommentierung und im Teil 2 weitere damit in engem Zusammenhang stehende Durchführungsverordnungen und Verwaltungsvorschriften. Der Schwerpunkt des Kommentars liegt auf den Neuregelungen des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1980, insbesondere den Folgen der vorzeitigen Rückzahlung der öffentlichen Mittel und den Schutzmaßnahmen bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Ausführlich erläutert sind auch die Vorschriften über die Belegung von Sozialwohnungen und über die Durchsetzung der Bindungen. difu
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Wohnungsbindungsgesetz, Verwaltungsvorschrift, Sozialwohnung, Zweckbestimmung, Gesetz, Wohnungswesen
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Essen:Wingen (1981), 272 S., Tab.; Lit.
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Wohnungsbindungsgesetz, Verwaltungsvorschrift, Sozialwohnung, Zweckbestimmung, Gesetz, Wohnungswesen
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Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen; Kommentar 7