Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts.
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: Kws 700 ZB 6762
BBR: Z 333
BBR: Z 333
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RE
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Abstract
Der seit Juli 2012 als Entwurf beschlossene zweite Teil der BauGB-Novelle brächte weitgehende Änderungen für die kommunale Praxis mit sich: Der Anwendungsbereich für städtebauliche Verträge würde erweitert, UVP-pflichtige Anlagen sollten nicht mehr gemäß Paragraph 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB privilegiert sein, der bisher problematische Umgang mit "Schrottimmobilien" würde geregelt und zudem würde die Baunutzungsverordnung in wichtigen Punkten ergänzt. Hinzu käme im Außenbereich der Versuch einer Begünstigung von Nutzungsänderungen bei Vorliegen einer erhaltenswerten Bausubstanz nach Paragraph 35 Abs. 4 BauGB. Diese Substanz müsste aber so schlecht sein, dass nur eine Neuerrichtung in Betracht kommen könnte - und dennoch hätte sich ein solcher Neubau im Wesentlichen an der äußeren Gestalt des bisherigen Gebäudes, einschließlich der Kubatur, zu orientieren. In dem Beitrag werden die Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe aus Sicht des Landesbauernverbandes Baden-Württemberg e.V. (LBV) beschrieben.
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Die Gemeinde
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Nr. 9
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S. 340-341