Probleme des Steuerverbundes.
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Datum
1966
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ZZ
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SEBI: Zs 1505
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
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Zusammenfassung
Der Steuerverbund, ''die gemeinsame Bewirtschaftung von einzelnen Steuern durch verschiedene Gebietskörperschaften eines Staates'', wird unter drei Aspekten behandelt dem Gesetzgebungsverbund, dem Verwaltungs- und Ertragsverbund. Unter der Bedingung des föderativen Staatsaufbaus mit Gleichrangigkeit der Glieder hat die Einheitlichkeit der Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie der Verwaltung für die Abgabengestaltung Vorrang vor dem Ertragsverbund. Sie bildet die wesentliche steuerpolitische Klammer in einem Bundesstaat. Für den steuerlichen Ertragsverbund lassen sich einerseits zahlreiche Vorzüge anführen, andererseits sind jedoch die damit verbundenen Nachteile erheblich. Bei einem radizierten Verbund fehlt es an genügend Steuern, die gleichmäßig gestreut sind. Ein redistributiver Verbund schließt wegen der unterschiedlichen wirtschafts- und finanzpolitischen Bedeutungen der verschiedenen Ebenen eine völlige Gleichbehandlung aller Gebietskörperschaften aus und wird durch fehlende eindeutige Kriterien der Einnahmenverteilung erschwert. Letztlich ist es eine Wertfrage, wie hoch die Eigenverantwortlichkeit der Gebietskörperschaften, der Rang der Selbstverwaltung gegenüber einem Steuerverbund einzuschätzen ist.
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart 5 (1966), H. 2, S. 216-238, Lit.; Zus., engl., franz.