Schlacke und Schmelzgranulat aus der Abfallverbrennung sowie ihre Verwertbarkeit.

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0724-6870

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IRB: Z 1819
TIB: ZO 1840

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Abstract

Bei der Beurteilung von Ersatzbaustoffen spielen oftmals weniger die tatsäch-lichen Qualitätsmerkmale eine Rolle, sondern vielmehr die Akzeptanz durch die Abnehmer, aber auch Vorurteile. Bei aufbereiteter Schlacke oder Schlackeschmelzgranulat handelt es sich z. T. um Massenbaustoffe, aber auch um untergeordnete oder hochwertige Sekundärbaustoffe. Sie sollten mit Sicherheit nicht als Ersatz für landwirtschaftlich nutzbare Böden mit Bezug auf die Klärschlammverordnung oder als Baustoffe innerhalb von Trinkwassergebieten mit Eluatwerten, die der Trinkwasserverordnung entsprechen, vorgesehen werden. Politische Bestrebungen in dieser Richtung, verbunden mit Grenzwerten in Anlehnung an derartige Verordnungen (Trinkwasser, Klärschlamm u.ä.) sind nach Auffassung des Autors unvertretbar und schädlich für den sehr sensiblen Schlackemarkt.

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Entsorgungspraxis

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Nr.10

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S.63-66

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