Die Bayerische Verfassungsbeschwerde.

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München

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ZLB: 90/4596

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DI

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Abstract

Nach einem rechtshistorischen Exkurs zur Entstehung (Konstitution von 1808; Errichtung des Staatsgerichtshofs 1850) erläutert der Autor zunächst die gesetzliche Regelung der Verfassungsbeschwerde nach Art. 120 Bayerische Verfassung als Rechtsschutzinstitut gegen Grundrechtsverletzungen. Dabei geht die Untersuchung auf das Verfahren und seine Voraussetzungen (Beteiligung und Vertretung durch Rechtsanwälte) sowie auf die Besetzung des Gerichts ein. Die Zulässigkeit (wenn selbst und unmittelbar betroffen) und der Gegenstand der Verfassungsbeschwerde schließen sich an. Die Gemeinde hat ebenfalls das Recht auf Zulassung zur Verfassungsbeschwerde. Es folgt die Durchleuchtung der Entscheidungen und deren Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht und die Europäische Menschenrechtskommission. Der Autor sieht in der erhöhten Tätigkeit der Landesverfassungsgerichte eine Stärkung des Föderalismus. rebo/difu

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222 S.

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