Interkommunales Zusammenwirken durch Einbeziehung kreisangehöriger Gemeinden in den Vollzug von Kreisaufgaben.

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SEBI: 87/4979

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Abstract

Die kommunale Gebietsreform hat bundesweit zur Bildung bevölkerungsstarker, großräumiger und verwaltungskräftiger Kreise, Städte und Gemeinden geführt. Infolgedessen wurde insbesondere im kreisangehörigen Raum einerseits und den kreisangehörigen Städten bzw. Gemeinden andererseits eine Neuverteilung der wahrzunehmenden Aufgaben notwendig. Die strikte Zuordnung einer Verwaltungsaufgabe zur Kreis- oder zur Gemeindeebene war keine optimale Lösung. Unter diesem Gesichtspunkt entwickelt der Autor ein Modell interkommunalen Zusammenwirkens durch Einbeziehung kreisangehöriger Städte und Gemeinden in den Vollzug von Kreisaufgaben. Schwerpunkt der Untersuchung ist die verfassungsrechtliche Absicherung des Modells interkommunalen Zusammenwirkens. In der Arbeit werden Erscheinungsformen interkommunalen Zusammenwirkens dargestellt (z. B. Gesamtgemeinden), verfassungsrechtliche Vorgaben des interkommunalen Zusammenwirkens (z. B. institutionelle Garantie gemeindlicher Selbstverwaltung) erörtert, verwaltungswissenschaftlichen Vorgaben interkommunalen Zusammenwirkens (z. B. verwaltungstheoretische Aspekte: auf Mandat gegründetes Zusammenwirken) diskutiert sowie Finanzierungsbedingungen und Aufsichtsverhältnisse behandelt. gzi/difu

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Gemeinde, Landkreis, Kreisrecht, Kreisverwaltung, Kommunale Zusammenarbeit, Verwaltungswissenschaft, Verwaltung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Kommunalrecht

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Frankfurt/Main: Lang (1987), XVI, 311 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1986)

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Gemeinde, Landkreis, Kreisrecht, Kreisverwaltung, Kommunale Zusammenarbeit, Verwaltungswissenschaft, Verwaltung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Kommunalrecht

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Verfassungs- und Verwaltungsrecht unter dem Grundgesetz; 3