Die kommunale Verfassungsbeschwerde in Bund und Ländern.
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SEBI: 85/3460-4
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Zusammenfassung
Die kommunale Verfassungsbeschwerde ist ein kommunalspezifischer, der materiellen Selbstverwaltungsgarantie korrespondierender Verfassungsrechtsbehelf. Dieses Institut hat bisher nicht die gebührende Aufmerksamkeit in der Wissenschaft erfahren, so daß die Arbeit eine Reihe von Fragen - vor allem im Bereich der landesrechtlichen Verfahren - zu klären sucht. Es wird ein einheitlicher Begriff der beschwerdebefugten Gemeinden und Gemeindeverbände herausgearbeitet und mit dem vom Bundesverfassungsgericht bei der Normenkontrolle anzuwenden Prüfungsmaßstab in Beziehung gesetzt. Der Prüfungsmaßstab gemeinsam mit der zur Überprüfung gestellten Norm bildet den Streitgegenstand der kommunalen Verfassungsbeschwerde. Aufgrund dieser Definition lassen sich anhand der Institute der Rechtskraft, Bindungswirkung, Gesetzeskraft und Rechtshängigkeit Konkurrenzen zu anderen verfassungs- und verwaltungsgerichtlichen Verfahrenstypen vermeiden. kmr/difu
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Verfassungsbeschwerde, Kommunalverfassung, Bundesverfassungsgericht, Verwaltungsgerichtsordnung, Normenkontrolle, Rechtsschutz, Verfahrensrecht, Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Recht, Verwaltung
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Kiel: (1984), VI, 570 S., Lit.(jur.Diss.; Kiel 1984)
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Verfassungsbeschwerde, Kommunalverfassung, Bundesverfassungsgericht, Verwaltungsgerichtsordnung, Normenkontrolle, Rechtsschutz, Verfahrensrecht, Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Recht, Verwaltung