Landschaftsschutz darf nicht an den Gemeindegrenzen enden = La protection du paysage ne doit pas s'arreter aux limites de la commune = Landscape conservation must not end at district boundaries.
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CH
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0003-5424
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IRB: Z 1157
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EDOC
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Abstract
Eine heilige Kuh ist die Gemeindeautonomie, die nicht hinterfragt werden darf, und an deren Hürde so mancher Planungsgrundsatz scheiterte, speziell zum Schutze der Landschaft. Trivial ist auch die Schlußfolgerung, daß nicht nur die Landschaftsplanung, sondern auch die gesamte Raumplanung ein regionales Verantwortungsbewußtsein erfordert. An drei Beispielen von Bauzonenplanung, Hochwasserschutz und Tourismus wird diese Notwendigkeit erläutert. Eine Positivplanung des ländlichen Raumes verlangt bei den heutigen Defiziten an Naturräumen eine gemeindeübergreifende Zusammenarbeit. Ein Planungsdenken, das bei Nutzungsvorhaben vermehrt die überregionalen räumlichen, anstelle der rein politischen Möglichkeiten berücksichtigt und Schutzvorhaben in einem gesamtlandschaftlichen Kontext eingebettet sieht, ist noch kaum erkennbar. Es muß ein regionales Verantwortungsbewußtsein zur Lösung der anstehenden Probleme geschaffen und institutionalisiert werden. (hg)
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Anthos
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Nr.4
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S.40-43