Die Entwicklung der Kämmerei-Verwaltung in Bremen bis zum Jahre 1810. Ein Beitrag zur Geschichte des städtischen Polizeirechts.
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1973
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SEBI: 73/3687
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Die Arbeit stellt die Entwicklung der Kämmereiverwaltung von ihrer Entstehung (1189 bis 1195) bis zur Einverleibung Bremens in das französische Kaiserreich im Jahre 1810 dar. Die Entstehung der Kämmerei ist bedingt durch den Kampf der Gemeinde um mehr Selbständigkeit gegen die erzbischöflichen Stadtherren, der eine geregelte Finanzverwaltung erforderlich machte, um Aufgaben wie den Stadtmauerbau durchführen zu können. Bis Ende des 14. Jahrhunderts kommen den Kämmerern in Bremen auch die Befugnisse zu, Ordnungsstrafen zu verhängen, während sich im übrigen Deutschland die Finanzverwaltung und die Ordnungsbehörde getrennt entwickelten. Ein Wandel tritt im 15.Jahrhundert ein, da die Verwaltung der Stadtfinanzen aus der Hand des Kämmerers genommen wird. Die Befugnis, Polizeiverordnungen erlassen zu können, macht die Behörde ab 1794 selbständig, was mit einer terminologischen Umbenennung in die Polizeibehörde Hand in Hand geht. Neben Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben gehören zu ihrer Zuständigkeit auch Bereiche der Daseinsvorsorge Letzteres ein eindeutiger Unterschied zu der ausschließlichen Gefahrenabwehr des Preußischen Allgemeinen Landrechts von 1974. eb/difu
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Hamburg: (1973), 151, XXXV S., Lit.