Schutz für Münchens grüne Viertel. Die Münchner Gartenstadtsatzung.
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DE
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München
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ZLB: 2003/1641-4
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Abstract
Eine Übersicht über Geschichte und den heutigen Zustand der Münchner "grünen Viertel" leitet über in die Dokumentation der Erarbeitungsprozesse der Gartenstadtsatzung, deren Abdruck im Wortlaut sich anschließt. Die Satzung stellt Stadtbereiche unter Schutz, die durch eine lockere Bebauung, Gebäude mit einer Grundfläche kleiner als 40 % der Grundstückfläche, kleiner und mittlerer Bebauung, einer überwiegenden Wohnnutzung und mit einem gegenüber dem übrigen Stadtgebiet hohen Grad der Durchgrünung: Sie beschränkt Abgrabungen, legt Abstandsflächen fest, bestimmt die Lage von Nebengebäuden und Nebenanlagen, und schränkt die Anlage von Unterbauungen und Tiefgaragen ein. Der Geltungsbereich der Gartenstadtsatzung wird auf Einzelplänen dokumentiert. goj/difu
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47 S., Anh.