Altlastenfreistellung nach dem Umweltrahmengesetz. Am Beispiel früherer Deponiebetreiber und -nutzer.

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DE

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Baden-Baden

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ZLB: 2003/2500

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DI
RE

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Ökologisch und ökonomisch spielten Altlasten eine wichtige Rolle im Beitrittsprozess der DDR zur Bundesrepublik. Damit Investitionen in den Neuen Ländern nicht scheitern, hatte der Gesetzgeber im Umweltrahmengesetz die Möglichkeit geschaffen, von der Altlastenverantwortlichkeit freizustellen. Aber: Anwendung und Auslegung der sog. Freistellungsklausel sind problematisch. Nahezu kein Tatbestandsmerkmal, nicht einmal der Begriff des Schadens und die Rechtsfolge sind ohne weiteres zu bestimmen. Stets muss die Klausel ausgelegt werden. Zehn Jahre nach Ablauf der Antragsfrist existiert nur wenig Literatur zur Altlastenfreistellung. Das Werk füllt diese Lücke, indem es sich mit allen Elementen der Klausel eingehend auseinandersetzt. Schwerpunkte liegen dabei auf der problematischen Abwägung sowie der bisher kaum untersuchten Schadensallokation. Wegen ihrer besonderen Bedeutung orientiert sich die Untersuchung exemplarisch an der Freistellung früherer Deponiebetreiber und -nutzer. difu

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92 S.

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Lüneburger Schriften zum Umwelt- und Energierecht; 4