Der hauptamtliche Bürgermeister. Die Rechtsstellung des Bürgermeisters nach der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994.

Waxmann
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Münster

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ZLB: 99/2468
DST: Fb 200-75-/69

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DI

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Abstract

Durch das Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung aus dem Jahre 1994 hat der nordrhein-westfälische Gesetzgeber die sogenannte Doppelspitze, bestehend aus Gemeindedirektor und ehrenamtlichem Bürgermeister, abgeschafft. 1999 werden erstmals hauptamtliche Bürgermeister unmittelbar von den Bürgern gewählt. Dies hat die Autorin zum Anlaß genommen, sich mit der Wahl und Abwahl des Bürgermeisters, seinen Kompetenzen sowie der Regelung der Stellvertretung zu beschäftigen. Erörtert wird allein die sich ab der Kommunalwahl 1999 einheitlich darstellende Rechtslage unter Ausklammerung der Übergangsregelung. difu

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161 S.

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