Die Förderung von Flüchtlingskindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege aus rechtlicher Sicht.

Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe -AGJ-
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Bandtitel

Herausgeber

Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe -AGJ-

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Berlin

Sprache

ISSN

0171-7669

ZDB-ID

Standort

SEBI: 4-Zs 2687

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Zusammenfassung

In der Praxis wird Flüchtlingskindern der Zugang zu Leistungen der Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege häufig "spätestens nach sechs Monaten" oder erst dann gewährt, wenn die Asylbewerberinnen und Asylbewerber tatsächlich nach dem landesinternen Verteilungsverfahren untergebracht sind. Aus rechtlicher Perspektive stellt sich dieser Zeitpunkt allerdings anders dar. Er bestimmt sich nach § 6 SGB VIII. Absatz 2 der Vorschrift regelt, unter welchen Voraussetzungen Ausländerinnen und Ausländer Leistungen nach dem SGB VIII beanspruchen können. Absatz 4 weist sodann jedoch auf die Vorrangigkeit des über- und zwischenstaatlichen Rechts hin, aus dem sich eine noch weitergehende Zugangsberechtigung ergeben kann.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Forum Jugendhilfe

Ausgabe

Nr. 1

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Seiten

S. 30-35

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