Aktuelle Entwicklungen im öffentlichen Baunachbarrecht.

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0012-1363

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IRB: Z 1014
ZLB: Zs 61-4
BBR: Z 121

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Abstract

Das Baunachbarrecht erfährt durch eine Vielzahl von Rechtsentscheiden sowohl eine breite Ausdeutung als auch Fortentwicklung. Dies erfordert, die grundlegenden Zusammenhänge immer wieder darzustellen. In diesem Zusammenhang stellt der auf einem Vortrag beruhende Aufsatz einleitend die verfassungsrechtlichen Grundlagen baurechtlichen Drittschutzes zusammen. Er gelangt zu dem Ergebnis, daß nachbarliche Ansprüche nicht unmittelbar aus dem Grundrecht ableitbar, sondern vielmehr durch den Gesetzgeber einfachgesetzlich zu regeln sind. In qualifiziert beplanten Gebieten entfalten die Baugebietsvorschriften der BauNVO Drittschutz. Nicht drittschützende Baugebietsfestsetzungen eines Bebauungsplans sind unwirksam. Mit dem Urteil vom 16.9.1993 hat das Bundesverwaltungsgericht - nach Auffassung des Autors zu Recht - auch für den unbeplanten Innenbereich nach Paragraph 34 BauGB einen identischen Rechtsschutz in geplanten und faktischen Baugebieten bejaht. Drittschützend ist Paragraph 34 II BauGB, weil in ihn das Regelungsprogramm der Baunutzungsverordnung inkorporiert ist. Nachbarschutz setzt auch - so der Tenor des zitierten Urteils - keine tatsächlich spürbare Beeiträchtigung voraus, er werde vielmehr allein durch Zulassung eines mit der Baugebietsfestsetzung nicht vereinbaren Vorhabens ausgelöst.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr.18

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S.1053-1058

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