Schallschutz im Verkehr und im Städtebau. Versuch einer Zwischenbilanz und einer Deutung der zukünftigen Entwicklung.
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ZZ
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SEBI: Zs 345-4
BBR: Z 212
IRB: Z 76
BBR: Z 212
IRB: Z 76
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Zusammenfassung
Im Gegensatz zur Luftverschmutzung, die mit meßbarem Erfolg bekämpft wird, zeigen sich bei der Bekämpfung des Verkehrslärms kaum Ergebnisse, obwohl sie seit 1974 das Bundes-Immisionsschutzgesetz in Kraft ist, das die geseztliche Grundlage zur Lärmbekämpfung ist. Verf. sieht die Schwierigkeit darin, daß die Entscheidung, bei welchen Geräuschentwicklungen und bei welchen Meßwerten die Gesetzesvorschriften anwendbar sind, nicht getroffen wurden, sondern der Exekutive durch Regelung in einer Rechtsverordnung überlassen werden sollten, die bisher noch nicht zustande kam. Zu Fragen der Grenzwerte konnte man noch keine Einigung erzielen, da man bei der derzeitigen Situation der öffentlichen Kassen keinen hohen Finanzaufwand verkraften kann. Zwischenzeitlich sind durch Gerichtsentscheidungen viele Streitfragen präjudiziert und engen den Spielraum des Gesetzgebers für zukünftige Lösungen stark ein.
Beschreibung
Schlagwörter
Lärmschutz, Verkehr, Städtebau
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In: Städtetag, Stuttgart (1976), 11, S. 619-623
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Lärmschutz, Verkehr, Städtebau