Personalbemessung - Arbeitszeit einer Normalarbeitskraft.

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SEBI: Zs 2141-1981,3

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Zusammenfassung

Die Normalarbeitskraft ist ein Faktor der methodischen Personalbemessung. Sie wird einheitlich für die Personalbedarfsberechnung festgelegt, wobei von der normalen zeitlichen Verfügbarkeit einer Arbeitskraft in einem Jahr unter Berücksichtigung der regelmäßigen Arbeitszeit ausgegangen wird. Die Normalarbeitszeit wird in Minuten ausgedrückt. Die Meßziffer für eine Normalarbeitskraft ist zuletzt 1978 festgelegt worden. Unter Berücksichtigung der seitdem geänderten Regelungen über die Gewährung von Urlaub und der Ergebnisse einer KGSt-Erhebung bei allen Mitgliedsverwaltungen zum durchschnittlichen Personalausfall wird empfohlen, ab 01.01.1981 für eine Normalarbeitskraft für Angestellte und Beamte 100 400 Minuten und für Arbeiter 98 100 Minuten anzusetzen. Die Berechnungsgrundlage sowie Anwendungshinweise und Erläuterungen sind im vorliegenden Bericht dargestellt. gm/difu

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Personalbedarfsrechnung, Personalwesen, Verwaltungsorganisation

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Köln:(1981), 12 S.,

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Personalbedarfsrechnung, Personalwesen, Verwaltungsorganisation

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KGSt-Bericht; 3/81