Planungsrechtliche Sicherung einer Energiebedarfsplanung - ein Reformvorschlag.
Nomos
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Nomos
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DE
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Baden-Baden
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0943-383X
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ZLB: R 687 ZB 7025
TIB: ZO 9840
TIB: ZO 9840
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RE
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Abstract
Während das Planungsrecht für die Übertragungsnetze als Folge der Energiewende inzwischen einen elaborierten Standard erreicht hat, um die Entfernungen zwischen Erzeugungs- und Verbrauchsschwerpunkten durch neue Transportleitungen zügig zu überbrücken, überlässt das geltende Energierecht die Entscheidung über Standorte und Primärenergieeinsatz von Erzeugungsanlagen nach dem Modell des liberalisierten Marktes den Investoren. Diese Asymmetrie zwischen Netz- und Erzeugungsplanung wird allerdings zunehmend als defizitär erkannt, weil sie die Versorgungssicherheit gefährdet, dem Zusammenhang von Netzplanung und Erzeugungsstruktur nicht gerecht wird und die vorhandenen Instrumente staatlicher Steuerung der Erzeugungsstruktur weder untereinander noch mit der Netzplanung abstimmt. Die Ansätze des geltenden Rechts zur planerischen Koordinierung und Steuerung der Erzeugung sind defizitär. Deshalb empfiehlt sich rechtspolitisch eine Fortentwicklung des neuen Übertragungsnetzplanungssystems, die für die energiepolitischen Rahmendaten das Primat der Politik durchsetzt, die Netzentwicklungsplanung um eine Erzeugungsentwicklungsplanung ergänzt und den daraus abgeleiteten Bundesbedarfsplan Energie mit rechtlichen Wirkungen ausstattet, die nicht nur die Trassen für neue Höchstspannungsleitungen festlegt, sondern auch die Feinsteuerung der EEG-Förderung, die administrativen Vorgaben zukünftiger Kapazitätsmechanismen und die Standortbereitstellung durch die Länder koordiniert und steuert.
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Journal
Zeitschrift für Umweltrecht
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Nr. 5
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S. 259-269