BBauG §§ 123 Abs.2, 131 Abs.1, 133 Abs.1. Erschließungsbeitrag für Hinterliegergrundstück. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.1.1983 - 8 C 81.81.
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IRB: Z 955
SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
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Zusammenfassung
Es geht darum, ob ein Hinterliegergrundstück im unbeplanten Innenbereich in die Verteilung des Erschließungsaufwandes miteinbezogen werden darf. Für die Erhebung des Erschließungsbeitrages ist davon auszugehen, dass die zur Beitragspflicht führende Grundstücksnutzung auch gestattet werden muss. Die Bebaubarkeit des fraglichen Grundstücks ist aber nicht gegeben, weil seine Erreichbarkeit über die davorliegenden Grundstücke nicht dinglich gesichert ist. Es fehlt die nach der bayerischen Bauordnung verlangte Zugänglichkeit. "Das Merkmal des Erschlossenseins knüpft in § 133 Abs. 1 BBauG an das geltende Baurecht an". cs
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Recht, Bundesbaugesetz, Erschließungsbeitragsrecht, Innenbereich, Rechtsprechung, Hinterliegergrundstück
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Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 36(1983)Nr.22, S.935-939
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Recht, Bundesbaugesetz, Erschließungsbeitragsrecht, Innenbereich, Rechtsprechung, Hinterliegergrundstück