Der Schutz gegen industrielle Immissionen im englischen Recht.

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SEBI: 88/4348

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Dem englischen "law of property" fehlen dingliche Klagen und ein Pargr. 906 BGB, der Konfliktsituationen ausgleicht. Die eigentumsbeschränkenden Funktionen übernimmt das "law of torts", das Recht der unerlaubten Handlungen. Diese kurze Formel genügt, um die vom deutschen Recht abweichende Anknüpfung eines englischen "Immissionsschutzrechts" zu beschreiben. Unmittelbare Vorteile aus der Loslösung vom Grundeigentumsrecht wie etwa die Klageberechtigung für Jedermann entstehen gar nicht erst. Das Common Law gesteht Ansprüche aus den unerlaubten Handlungen, die auf den Nachbarschutz zugeschnitten sind, nur dem Grundeigentümer und -besitzer zu. In beiden Rechtssystemen gibt es allerdings die Neigung, den Rechtsschutz auf weitere Personen auszudehnen, um den Nachteilen eines Immobiliarbezugs für ein modernes Immissionsschutzrecht entgegenzuwirken. chb/difu

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Immissionsschutz, Immissionsschutzrecht, Nachbarrecht, Zivilrecht, Grundstücksrecht, Rechtsprechung, Umweltschutzrecht, Bodenrecht, Industrie, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Umweltschutz, Recht, Umwelt

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Münster: (1988), XIX, 222 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1987)

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Immissionsschutz, Immissionsschutzrecht, Nachbarrecht, Zivilrecht, Grundstücksrecht, Rechtsprechung, Umweltschutzrecht, Bodenrecht, Industrie, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Umweltschutz, Recht, Umwelt

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