Die Berücksichtigung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes.

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Tübingen

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ZLB: 98/4370

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DI

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Abstract

Die unternehmerische Entscheidungsfreiheit wird durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) hinsichtlich der rechtlichen Gestaltung der arbeitgeberseitigen Kündigung eingeschränkt. Die Reichweite der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit im Rahmen des KSchG läßt sich anhand der gerichtlichen Prüfungskompetenz im Kündigungsprozeß am besten bestimmen. Nach ständiger Rechtsprechung haben die Arbeitsgerichte die unternehmerische Entscheidung nicht auf ihre Zweckmäßigkeit oder Notwendigkeit zu überprüfen, sondern daraufhin, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist. Nach Auffassung des Autors, setzt die Gerichtskontrolle für die Wirtschaft Rahmenbedingungen und beeinflußt das Unternehmerverhalten. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Frage, ob und inwieweit die Gerichte bei der Anwendung des KSchG die unternehmerische Entscheidungsfreiheit einschränken dürfen. kirs/difu

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207 S.

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