Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Einstellung eines Bergwerkes.

Heymann
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Heymann

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Köln

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ZLB: 96/99

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DI
S

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Abstract

Mit Erschöpfung des Bodenschatzvorkommens endet der Abbau der Lagerstätte, und eine Betriebseinstellung, die für die Umwelt eine nicht zu unterschätzende Bedeutung hat, ist unausweichlich. Die Bergbaubetriebe werden zu Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Wiedergutmachung der in Anspruch genommenen Oberfläche verpflichtet, wobei deutlich wird, daß das Bergrecht Umweltbelange berücksichtigt. Bodenkontaminationen auf bergbaulich genutzten Flächen sind in der Praxis häufig zu beobachten. Die Arbeit befaßt sich schwerpunktmäßig mit den Bezügen des Bergrechts zu anderen Rechtsgebieten, dem Umweltrecht, dem Zivilrecht und dem öffentlichen Recht. An konkreten Beispielen zeigt der Autor die etappenweisen Maßnahmen auf, die mit der Schließung zusammenhängen, z. B. die Nutzung eines eingestellten Bergwerks als Abfallentsorgungsanlage. kirs/difu

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210 S.

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Studien zum internationalen Wirtschaftsrecht und Atomenergierecht; 93