Inklusion. Themenschwerpunkt.

Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg

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Stuttgart

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ZLB: Kws 700 ZB 6762
BBR: Z 333

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Abstract

Jeder Mensch soll in seiner Einzigartigkeit von der Gesellschaft und ihrer Mitglieder akzeptiert werden und die Möglichkeit haben, in vollem Umfang an ihr teilzuhaben - egal mit welcher Einschränkung oder Besonderheit. Menschen mit Behinderung dürfen nicht länger am Rand der Gesellschaft stehen. Ihr selbstbestimmtes Leben und ihre Teilhabe ist ein Gebot der Menschenwürde. Dabei geht der Begriff Inklusion weit über den Begriff Barrierefreiheit hinaus. Das Land Baden-Württemberg leitet aus der völkerrechtlich beschlossenen UN-Behindertenrechtskonvention konkrete landespolitische Maßnahmen ab. Der Maßnahmenkatalog unterteilt die erhobenen Forderungen in fünf verschiedene Handlungsfelder: Erziehung und Bildung; Wohnen und Wohnumfeld; Arbeit; Gesundheit; Kultur, Freizeit, Sport und Erholung.

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Die Gemeinde

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Nr. 17

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S. 790-839

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