"Altanlagen" nach der VAwS - Verordnung über Altanlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1393
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Regelungen zum Umgang mit wassergefaehrdenden Stoffen gelten nicht nur fuer Anlagen, die nach dem 01.10.1976 (4.Novelle WHG) aufgestellt worden sind und betrieben werden.Sie gelten auch fuer solche Anlagen aus dem Zeitraum vor dem 01.10.1976.Allerdings ist die formale Erfordernis eines wasserrechtlichen Brauchbarkeitsnachweises dann nicht erforderlich, wenn die Verwendung am 01.10.1976 nach bis dahin geltendem Recht zulaessig war.(-z-)
Beschreibung
Schlagwörter
Verordnung, Wasserrecht, Lagerung, Altanlage, Wassergefährdung, Stoffeintrag, Abfüllung, Umschlag, Anlagenprüfung, Recht, Wasser
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
BBR.Wasser und Rohrbau 37(1986), Nr.10, S.373-376, Abb.;Tab.;Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Verordnung, Wasserrecht, Lagerung, Altanlage, Wassergefährdung, Stoffeintrag, Abfüllung, Umschlag, Anlagenprüfung, Recht, Wasser