Eingriffsmöglichkeiten nach der Landesbauordnung und dem Bundes-lmmissionsschutzgesetz bei illegalem Betrieb von Biogasanlagen.

Kohlhammer
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Stuttgart

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0342-5592

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ZLB: Kws 750 ZB 6805

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RE

Abstract

Bevor Biogasanlagen gebaut werden, bedürfen sie einer baurechtlichen oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Der illegale Betrieb beginnt entweder mit dem Bau oder dem Betrieb einer Biogasanlage, die keine Genehmigung besitzt, oder mit einer überschreitenden Veränderung der genehmigten Anlage. Häufig wird eine Anlage entgegen der Genehmigung erweitert oder es werden nicht genehmigte Stoffe vergärt. Die Verwaltung ist dadurch zum Handeln gezwungen.

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Verwaltungsrundschau

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Nr. 1

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S. 18-25

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