Stillegung von Bädern - leicht gesagt und schwer getan! Welche Probleme ergeben sich bei der Stillegung?
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1983
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SEBI: Zs 3404-4
IRB: Z 231
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Zusammenfassung
Hinweise der Städte und Gemeinden für eine zeitweise oder völlige Stillegung von Schwimmbädern als Sparmöglichkeit werden kommentiert. Festgestellt wird, dass es sehr fraglich ist, ob ein außer Betrieb gesetztes Hallenbad jemals wieder mit vertretbarem wirtschaftlichem Aufwand eröffnet werden kann. Eine völlige Schließung bedeutet Abriss, denn eine Umnutzung ist bei Bädern nicht denkbar. So hat die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen in ihrer Resolution zur Situation der öffentlichen Schwimmbäder erklärt, dass eine Schließung von Bädern nur in äußersten Notfällen als allerletztes Mittel zur Diskussion gestellt werden soll. IFK
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Archiv des Badewesens, Essen 36(1983)Nr.2, S.42-43