Öffentliche Auftragsvergabe und staatliche Leistungsgewährung - ein Instrument der Frauenförderung? (Teil 1). Dokumenation der Sachverständigenanhörung zur Rechtsfragen der §§ 13 und 14 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) am 3. November 1994.

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DE

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Berlin

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ZLB: 96/1278-1.

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Das Berliner Landesgleichstellungsgesetz - in Kraft seit dem 13. Januar 1991 - enthält neben Regelungen zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst auch Vorgaben zur Frauenförderung in der Privatwirtschaft durch die Verknüpfung der Vergabe öffentlicher Aufträge und der Gewährung staatlicher Leistungen mit Maßnahmen der Frauenförderung in den begünstigten Betrieben. Zur Klärung europa-, verfassungs- und haushaltsrechtlicher Fragen in diesem gesellschaftlich wie juristisch umstrittenen Neuland führte die Senatsverwaltung für Arbeit und Frauen im November 1994 eine Sachverständigenanhörung durch. st/difu

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119 S.

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