Das Verhältnis zwischen Landtag und Landesregierung nach der Verfassung des Freistaats Thüringen vom 25. Oktober 1993.
Boorberg
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Datum
2001
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Herausgeber
Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
ZLB: 2002/197
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
Autor:innen
Zusammenfassung
In der Verfassung des Freistaates Thüringen ist sowohl dem Landtag als auch der Landesregierung die Stellung als "oberstes Organ" zugewiesen. Mit dem verfassungsrechtlichen Beziehungsgeflecht dieser beiden Verfassungsorgane setzt sich der Autor auseinander. Er arbeitet nicht nur deutlich heraus, in welchem Verhältnis beide Institutionen zueinander stehen, sondern zeigt auch die gegenseitigen Einwirkungsmöglichkeiten, die die Verfassung des Freistaates Thüringen beiden Verfassungsorganen gewährleistet. Darüber hinaus gibt er Antwort auf die Fragen, ob Bereiche bestehen, die ausschließlich dem Landtag oder der Landesregierung zugewiesen sind, und welche Regelungen in der Verfassung getroffen wurden, damit die jeweiligen Bereiche vor einem externen Zugriff geschützt sind. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
269 S.
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Jenaer Schriften zum Recht; 26