Grundlagen und Formen des ÖPNV.

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Berlin

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ZLB: 305/252:3

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Abstract

Der ÖPNV ist als Rückgrat für ein nachhaltiges Verkehrsgeschehen unverzichtbar und hat durch seine Bündelungsfunktion von Verkehrsströmen Vorteile gegenüber dem privaten Pkw bei allen drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (sozial, ökologisch, ökonomisch). Im Rahmen der Daseinsvorsorge ermöglicht er eine angemessene Erreichbarkeit von Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen und sichert somit die soziale Teilhabe vieler Menschen. Die wettbewerbs- und unternehmensrechtliche Organisation des ÖPNV wird durch das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und durch das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) für den Schienenpersonennahverkehr geregelt. Die Finanzierung des ÖPNV ist u. a. im Regionalisierungsgesetz des Bundes (RegG) und in den Nahverkehrsgesetzen der Länder festgelegt. Auf Basis der gesetzlichen Grundlagen sind Aufgabenträger, Verkehrsunternehmen und Genehmigungsbehörden für den ÖPNV verantwortlich. Der ÖPNV besteht aus aufeinander abgestimmten und sich ergänzenden Angebotsformen, die sich durch unterschiedliche Einsatzbereiche und verkehrliche Funktionen unterscheiden. Diese sind miteinander verknüpft, um dem Kunden ein durchgehendes Angebot zu gewährleisten. Grundsätzlich können die Angebotsformen hinsichtlich Rechtsrahmen, Bedienungsqualität, Beförderungsqualität und Kapazität in klassischen Linienverkehr sowie flexible und alternative Angebotsformen unterschieden werden.

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207-253

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