Gebündelte Erkenntnisse. Brandenburg erprobt die landesweite Umsetzung von betrieblichen Abfallwirtschaftskonzepten und Abfallbilanzen.
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DE
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0934-3482
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ZLB: Zs 4574-4
IRB: Z 1853
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Abstract
Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sind bestimmte Abfallerzeuger in Zukunft verpflichtet, betriebliche Abfallwirtschaftskonzepte zu erarbeiten und fortzuschreiben, sowie jährlich betriebliche Abfallbilanzen zu erstellen. Diese Bestimmungen werden bundesweit eingeführt. Im Land Brandenburg besteht diese Verpflichtung für Betriebe bereits seit 1993. Zur Durchsetzung der im Landesabfallvorschaltgesetz vorgelegten Bestimmungen wurde ein Modellprojekt eingerichtet. Im Ergebnis werden für die Erhebungen anläßlich betrieblicher Abfallbilanzen die Einführung eines einheitlichen Erhebungsbogens und maschineller Auswertung vorgeschlagen sowie ein Abgleich mit dem Begleitscheinverfahren empfohlen. Eine Zentralisierung und Automatisierung der Datenerfassung und Auswertung wird für erforderlich gehalten.
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Müllmagazin
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Nr.3
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S.38-43